Freunde des Egalitären Minjan in Frankfurt am Main e.V.
Der Verein
Der Verein Freunde des Egalitären Minjan e.V. entstand aus dem Verein Kehillah Chadaschah e.V. (hebr. Neue Gemeinde), der sich 1994 gegründet hatte, um liberale, egalitäre Gottesdienste in Frankfurt am Main durchzuführen.
Er ist ein Verein zur Förderung und finanziellen Unterstützung der Durchführung egalitärer, jüdischer Gottesdienste sowie religiöser und kultureller Veranstaltungen. Dieses Ziel verfolgt der Verein durch Öffentlichkeitsarbeit, das Einwerben von Spenden und Mitgliedsbeiträge.
Mitglied werden kann jede Person, welche die Arbeit des Egalitären Minjan unterstützen möchte.
Der Egalitäre Minjan Frankfurt/Main
Der ehemals als Kehillah Chadascha e.V. gegründete Egalitäre Minjan Frankfurt am Main traf sich anfänglich in unterschiedlichen Frankfurter Örtlichkeiten:
Zunächst in den Räumen des Philanthropin, dann in der Frankfurter Frauenschule und schließlich, für mehr als zwei Jahre, im Fritz-Bauer-Institut.
Nachdem er von der Jüdischen Gemeinde eingeladen wurde, seine Gottesdienste und Veranstaltungen in den Gemeinderäumlichkeiten abzuhalten, finden die Treffen seit 1998 in den Räumen des Jüdischen Gemeindezentrums Frankfurt am Main, Savignystr. 66 statt.
Im Jahr 2000 wurde der Verein Kehillah Chadaschah e.V. in: Egalitärer Minjan in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main umbenannt und umstrukturiert.
Er wird von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main anerkannt und gefördert und trägt heute als egalitäre Gemeinde innerhalb der Einheitsgemeinde zur Vielfalt jüdischer Religionspraxis bei.
Seit 1994 veranstaltet der Egalitäre Minjan 14-tägig am Freitag Abend Kabbalat Schabbat-Gottesdienste, begeht alljährlich die Hohen Feiertage (Rosch Haschanah und Jom Kippur) und feiert den zweiten Seder-Abend anlässlich des Pessach-Festes. Ebenfalls gehört die sogenannte “Lern-Nacht” zu Schawuoth (dem jüdischen Wochenfest) zum regelmäßigen alljährlichen Veranstaltungsangebot.
Die Freitagabendgottesdienste werden von dem Liederinterpreten Daniel Kempin-Edelmann als Vorbeter geleitet.
Der Egalitäre Minjan verpflichtet Gastrabbiner und -rabbinerinnen sowie Gastkantoren und -kantorinnen, anlässlich der Hohen Feiertage die Gottesdienste durchzuführen. Referenten und Referentinnen aus dem In- und Ausland ergänzen mit ihren Beiträgen das Programmangebot.
Seit 2005 hält Rabbinerin Elisa Klapheck in regelmäßigen Abständen Schabbat Morgen-Gottesdienste sowie Schiurim, Lernnächte und Sprechstunden. Auch ihre Unterweisung in die gottesdienstliche Thoravorlesung (Lejnen) zählt zu den Neuentwicklungen.
Die jeweiligen Aufgaben (insbesondere die Festlegung der Termine, Organisation der Gottesdienste und der Feiertage) werden, wie in jeder anderen Gemeinde auch, von ehrenamtlichen Synagogenvorständen (Gabbaim und Gabbaot) übernommen.
Der Egalitäre Minjan ist die einzige liberale, jüdische Gemeinde im gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Dank der intensiven Auseinandersetzung mit den liturgischen Abläufen und Gebeten werden Juden und Jüdinnen zunehmend dazu befähigt, die Gottesdienste in Eigenverantwortung selbständig durchzuführen.
Darüber hinaus ist der Egalitäre Minjan dabei, das Spektrum der Aktivitäten um religiös-kulturelle und philosophische Bildungsveranstaltungen zu erweitern. Ob Schiur oder Gottesdienst – Jeder und Jede ist persönlich in das Gemeindeleben mit einbezogen.
“Wir versuchen, für uns die Vielfalt jüdischer Musik, Liturgie und Spiritualität wieder zu entdecken und weiter zu entwickeln. Es geht uns um die Suche nach einem jüdischen Selbstverständnis, das die jüdischen Traditionen mit den Herausforderungen unserer heutigen Lebenswelt verbindet.”
(Daniel Kempin-Edelmann)
Aus der Satzung:§ 1 Zweck des Vereins 1. Zweck des Vereins ist die finanzielle Unter-stützung und kulturelle Förderung egalitärer, jüdischer Gottesdienste. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch 2. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigen-wirtschaftliche Zwecke. 3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet wer-den. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergün-stigungen begünstigt werden. |
Anfragen an:Tania Klaczko-Ryndziun
Bankverbindung:
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